KontorBund — Notiz
Die PFHxA-Grenzwerte ab 10. Oktober 2026Zuletzt geprüft 7. Oktober 2026
kontorbund.com/de/notes/eu-pfhxa-restriction.html
Die PFHxA-Grenzwerte ab 10. Oktober 2026: Kleidung, Schuhe, Kosmetik und Lebensmittelverpackungen
Kurz gesagt
Ab dem 10. Oktober 2026 erreicht die REACH-Beschränkung für PFHxA, seine Salze und PFHxA-verwandte Stoffe ganz gewöhnliche Waren: Kleidung und zugehörige Accessoires aus Textilien, Leder, Pelzen und Häuten für die breite Öffentlichkeit, Schuhe für die breite Öffentlichkeit, Papier und Karton als Lebensmittelkontaktmaterial, Gemische für die breite Öffentlichkeit und kosmetische Mittel. Ab 25 ppb für die Summe aus PFHxA und seinen Salzen oder ab 1 000 ppb für die Summe der PFHxA-verwandten Stoffe, gemessen in homogenem Material, dürfen sie nicht mehr in Verkehr gebracht oder verwendet werden. Das Instrument ist die Verordnung (EU) 2024/2462 — Eintrag 79 des Anhangs XVII der REACH-Verordnung — und kein allgemeines PFAS-Verbot, das es nicht gibt. Feuerlöschschäume gelten seit dem 10. April 2026, der Rest der Textil-Tranche folgt am 10. Oktober 2027, Schäume für die Zivilluftfahrt am 10. Oktober 2029. Artikel und Gemische, die vor dem 10. Oktober 2026 in Verkehr gebracht wurden, sind ausgenommen; Ware, die schon in der Union liegt, ist also nicht das Problem. Das Datum ist es.
Der Eintrag, der ab 10. Oktober 2026 gilt
Das Briefing, von dem wir ausgegangen sind, beschrieb die Maßnahme nur als „neue europäische Verordnung im Rahmen einer PFAS-Beschränkung nach REACH-Art“ und nannte keine Nummer. Sie hat eine. Die Verordnung (EU) 2024/2462 der Kommission vom 19. September 2024, veröffentlicht im Amtsblatt am 20. September 2024, ändert Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 — REACH — hinsichtlich Undecafluorhexansäure (PFHxA), ihrer Salze und PFHxA-verwandter Stoffe und fügt dafür einen einzigen neuen Eintrag ein: Eintrag 79. Die Verordnung ist am zwanzigsten Tag nach der Veröffentlichung in Kraft getreten, also am 10. Oktober 2024. Das früheste Datum, an dem im Eintrag etwas greift, ist der 10. April 2026.
Deshalb sind „ab 10. Oktober“ und „seit April in Kraft“ beides vertretbare Sätze über dasselbe Instrument, zwei Jahre auseinander — und deshalb zählt in jedem dieser Sätze das Jahr.
Eintrag 79, Absatz 1 — das Produktglied, das am 10. Oktober 2026 beginnt
"Shall not, from 10 October 2026 be placed on the market, or used, in a concentration equal to or greater than 25 ppb for the sum of PFHxA and its salts, or 1 000 ppb for the sum of PFHxA-related substances, measured in homogeneous material, in the following: (a) textiles, leather, furs and hides in clothing and related accessories for the general public; (b) footwear for the general public; (c) paper and cardboard used as food contact materials within the scope of Regulation (EC) No 1935/2004; (d) mixtures for the general public; (e) cosmetic products as defined in Article 2(1), point (a), of Regulation (EC) No 1223/2009."
- Zwei Zahlen, nicht eine —
25 ppbund1 000 ppb - 25 ppb ist die Summe aus PFHxA und seinen Salzen. 1 000 ppb ist die Summe der PFHxA-verwandten Stoffe — eine zweite, vierzigfach höhere Hürde für die Stoffe, aus denen PFHxA werden kann. Beide sind als „gleich oder größer“ geschrieben; der Grenzwert selbst ist also schon zu viel.
Gemessen in homogenem Material- Die Wörter stehen in den Absätzen 1 und 2, also bei Kleidung, Schuhen, Lebensmittelkontakt-Papier und -Karton, Gemischen und Kosmetik. In den Absätzen 4 und 5 zu Feuerlöschschäumen stehen sie nicht. Das ist ein Unterschied in der Probenahme, und du solltest ihn kennen, bevor du zwei Laborberichte vergleichst.
- Zwei Verben — in Verkehr gebracht oder verwendet
- Der Eintrag beschränkt das Inverkehrbringen und die Verwendung, nicht nur den Verkauf, und
Art. 67 Abs. 1der REACH-Verordnung rahmt jede Beschränkung in Anhang XVII gleich: kein Herstellen, Inverkehrbringen oder Verwenden, wenn die Bedingungen der Beschränkung nicht eingehalten werden. Für einen Wiederverkäufer zählt das erste Verb; siehe unten. - Was „PFHxA-verwandte Stoffe“ heißt
- Absatz 9: Stoffe, die „aufgrund ihrer Molekülstruktur als Stoffe gelten, die sich zu PFHxA abbauen oder umwandeln können“. Die 1 000 ppb sind also keine Liste namentlich genannter Chemikalien — und die Stoffdefinition selbst ist strukturell: eine lineare oder verzweigte Perfluorpentyl-Gruppe
C5F11-, direkt an ein weiteres Kohlenstoffatom gebunden, oder eine Perfluorhexyl-GruppeC6F13-. - Drei Ausnahmen aus der Definition
C6F14;C6F13-C(=O)OH,C6F13-C(=O)O-X′undC6F13-CF2-X′; und jeder Stoff mit einerC6F13--Gruppe, die direkt an ein Sauerstoffatom an einem nicht endständigen Kohlenstoff gebunden ist. Die letzte steht im Eintrag, weil sie sich nicht zu PFHxA abbauen kann — so hält es Erwägungsgrund 23 fest.- „Kosmetische Mittel“ und „Lebensmittelkontaktmaterial“ sind geliehene Definitionen
- Kosmetik liest man aus der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009, Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe a. Das Papier-und-Karton-Glied ist auf Lebensmittelkontaktmaterialien im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 begrenzt — die Frage „fällt das überhaupt in den Lebensmittelkontakt?“ wird also zuerst gestellt, und sie wird in den Begriffen einer anderen Verordnung gestellt.
- Der Eintrag nimmt auch eine anderswo verbotene Gruppe aus
- Absatz 6: Stoffe mit einer
C6F13--Gruppe, die direkt an ein Schwefelatom gebunden ist und die in Anhang I der POP-Verordnung (EU) 2019/1021 verboten sind, fallen nicht unter die Absätze 1, 2, 4 und 5. Das ist PFHxS-Gebiet und bereits von einem anderen Instrument erfasst.
Die gestaffelten Daten, einzeln
Fünf Daten tragen diese Beschränkung, und drei davon liegen aus Sicht des heutigen 7. Oktober 2026 in der Zukunft. Erwägungsgrund 24 der Verordnung erklärt die Staffelung als Übergangsfristen ab Inkrafttreten: 18 Monate für die Schäume für Ausbildung, Tests und öffentliche Feuerwehren, 24 Monate für die Waren aus Absatz 1, 36 Monate für die übrigen Textilien und 5 Jahre für Schäume der Zivilluftfahrt. Unsere Rechnung ab dem 10. Oktober 2024 landet genau auf den Daten im Eintrag.
| Datum | Was es erfasst | Wo |
|---|---|---|
| 10. Oktober 2024 | Die Verordnung tritt in Kraft — am zwanzigsten Tag nach der Veröffentlichung vom 20. September 2024. Keine Produktpflicht beginnt hier | Art. 2 |
| 10. April 2026 | Feuerlöschschäume und -schaumkonzentrate für Ausbildung und Tests (außer Funktionstests der Anlagen, sofern alle Freisetzungen zurückgehalten werden) und für öffentliche Feuerwehren (außer wenn diese bei Bränden in Industriebetrieben nach der Richtlinie 2012/18/EU eingreifen und Schäume und Geräte nur dafür nutzen) | Abs. 4 |
| 10. Oktober 2026 | Kleidung und zugehörige Accessoires aus Textilien, Leder, Pelzen und Häuten für die breite Öffentlichkeit; Schuhe für die breite Öffentlichkeit; Papier und Karton als Lebensmittelkontaktmaterial; Gemische für die breite Öffentlichkeit; kosmetische Mittel | Abs. 1 |
| 10. Oktober 2027 | Textilien, Leder, Pelze und Häute außer in Kleidung und zugehörigen Accessoires, für die breite Öffentlichkeit — die Tranche, die die Erwägungsgründe mit Teppichen, Teppichböden, Vorhängen, Jalousien, Polsterungen, textilen Wandbelägen, Tischdecken und Bettwäsche illustrieren | Abs. 2 |
| 10. Oktober 2029 | Feuerlöschschäume und -schaumkonzentrate für die Zivilluftfahrt, einschließlich ziviler Flughäfen | Abs. 5 |
Was der Eintrag nennt — und was die Berichterstattung hinzufügt
Der Bericht, von dem wir ausgegangen sind, nannte wasserdichte und Outdoor-Kleidung und -Schuhe, Kosmetik, behandeltes Leder und Pelz, Teppiche, Polsterungen und Möbel, Imprägnier- und Poliermittel sowie Lebensmittelverpackungen wie fettdichte Wickel. Ein Teil davon ist die Sprache des Eintrags, ein Teil sind Illustrationen der Erwägungsgründe, und ein Teil steht so nicht im Text. Die Grenze zwischen den dreien ist das Nützliche daran.
- Im Eintrag
- Kleidung und zugehörige Accessoires aus Textilien, Leder, Pelzen und Häuten für die breite Öffentlichkeit; Schuhe für die breite Öffentlichkeit; Papier und Karton als Lebensmittelkontaktmaterial; Gemische für die breite Öffentlichkeit; kosmetische Mittel. Diese fünf Glieder sind der ganze Absatz 1.
- In den Erwägungsgründen, als Illustration
- Erwägungsgrund 15 nennt für das Kleidungsglied „Outdoorkleidung wie Regenjacken“ und für Accessoires „Handtaschen“ und führt Schuhe an. Erwägungsgrund 17 nennt die Produktarten der Tranche 2027: Teppiche, Teppichböden, Vorhänge, Jalousien, Polsterungen, textile Wandbeläge und andere textile Beläge wie Tischdecken oder Bettwäsche — einschließlich Verkehr, öffentlicher Orte und Büros. Das sind Beispiele der Kommission, keine abschließende Liste, und sie stehen in Erwägungsgründen, nicht im verfügenden Text.
- Nicht im Text
- „Imprägnier- und Poliermittel“ kommt in der von uns gelesenen Verordnung nirgends vor. Das Glied, das sie erfassen würde, ist „Gemische für die breite Öffentlichkeit“ — ein an Verbraucher verkaufter Spray oder eine Politur ist ein Gemisch, und von diesem Satz ist zu argumentieren. Auch Möbel werden nicht genannt; die Erwägungsgründe sagen Polsterungen, und sie sagen es zur Tranche 2027.
- Die vier Artikel-Ausnahmen
- Absatz 3 nimmt vier Artikelgruppen ganz aus den Absätzen 1 und 2 heraus: persönliche Schutzausrüstung zum Schutz vor Risiken der Risikokategorie III nach Anhang I Nummern (a), (c) bis (f), (h) und (l) der Verordnung (EU) 2016/425; Produkte im Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2017/745; Produkte im Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2017/746; und Textilien als Bautextilien — Erwägungsgrund 18 nennt als Beispiele Membranen, Bewehrungsgewebe, Fassadenunterkonstruktionen, Dämmstoffe und Dachsysteme. Das sind Ausnahmen, keine Verzögerungen: Sie tragen überhaupt kein Datum.
- Was „die breite Öffentlichkeit“ ausgrenzt
- Die Glieder für Kleidung und Schuhe sagen für die breite Öffentlichkeit, und das sagt auch das Textilglied von 2027. Zusammen mit Absatz 3 gelesen richtet sich die Beschränkung auf das, was ein Verbraucher kaufen kann, mit den genannten beruflichen und medizinischen Artikeln außerhalb. Wenn dir jemand sagt, die Beschränkung erfasse Arbeitskleidung, frag, welches Glied und welche Ausnahme er gelesen hat.
Trifft das meinen Shop?
Eintrag 79 nennt keinen Verkäufer. Er nennt drei Verben — über
Art. 67 Abs. 1 der REACH-Verordnung das Herstellen, das
Inverkehrbringen und die Verwendung — und verwendet zwei davon. Wer
das in deiner Lieferkette ist, beantworten die Definitionen der
REACH-Verordnung selbst, und der ganze Unterschied liegt darin, ob du innerhalb
der Union einkaufst oder selbst einführst.
- REACH definiert den Begriff für sich selbst
Art. 3Nummer(12): "placing on the market: means supplying or making available, whether in return for payment or free of charge, to a third party. Import shall be deemed to be placing on the market." Nummer(11)macht den Importeur zur in der Union niedergelassenen Person, die für die Einfuhr verantwortlich ist, und Nummer(14)definiert den Vertreiber als jemanden, der für Dritte nur lagert und in Verkehr bringt — „including a retailer“.- Du führst die Ware selbst ein
- Der letzte Satz von Nummer (12) erledigt die Frage: Die Einfuhr gilt als Inverkehrbringen. Wenn du Kleidung, Schuhe oder fettdichte Wickel außerhalb der Union kaufst und einführst, ist das Inverkehrbringen deines, und der 10. Oktober 2026 ist das Datum, das daran hängt. Die Konformitätsunterlagen deines Lieferanten verlagern dieses Verb nicht auf ihn.
- Du kaufst bei einem Lieferanten in der EU
- Die Ware hat ein erstes Inverkehrbringen auf dem Unionsmarkt hinter sich, und Absatz 7 des Eintrags 79 ist auf dieses Ereignis geschrieben: Artikel und Gemische, die vor dem 10. Oktober 2026 in Verkehr gebracht wurden, fallen nicht unter Absatz 1. Was Absatz 7 nicht tut, ist das Ereignis für dich datieren — das ist der Punkt für deinen Lieferanten und nicht für einen Blog, weil Erwägungsgrund 25 den Schutz an einen Lieferanten knüpft, der das frühere Inverkehrbringen „nachweisen kann“.
- Der Fall, den der Text nicht entscheidet
- Nummer (12) ist abgabebezogen, Absatz 7 ist datumsbezogen, und der Eintrag sagt nie, wessen Datum zählt. Wir tun nicht so, als wäre damit jeder Weiterverkauf in einer Einzelhandelskette geklärt. Zwei Lesarten sind den Dokumenten zu entnehmen, eine amtliche Auslegung zu diesem Eintrag haben wir nicht gefunden, und die ehrliche Antwort für einen Shop mitten in einer Kette lautet: Halte den Nachweis fest, wann die Ware erstmals in Verkehr gebracht wurde, und lass deinen eigenen Fall rechtlich prüfen. Diese Seite ist keine Rechtsberatung.
- Das erste Inverkehrbringen deines Lieferanten kann nach dem 10. Oktober 2026 liegen
- Dann fällt die Ware unter Absatz 1, egal wer sie gerade hält, und das Datum deines Einkaufs ändert daran nichts. Deshalb ist die nützliche Frage an einen Lieferanten nicht „ist das PFAS-frei“, sondern „wann wurde diese Ware erstmals in der EU in Verkehr gebracht, und kannst du das belegen?“
Ware, die schon in Verkehr ist
Der Absatz, der den meisten kleinen Shops eine Inventur erspart, ist kurz genug, um ihn ganz zu lesen — und die Verordnung nennt ihren Grund.
Eintrag 79, Absätze 7 und 8
"7. By way of derogation from paragraph 1, that paragraph shall not apply to articles and mixtures which were placed on the market before 10 October 2026." … "8. By way of derogation from paragraph 2, that paragraph shall not apply to articles which were placed on the market before 10 October 2027."
- Warum es die Ausnahme gibt
- Erwägungsgrund 25 sagt es in einem Satz: Die Beschränkung „sollte nicht für Artikel und Gemische gelten, für die der Lieferant nachweisen kann, dass sie vor dem jeweiligen Geltungsbeginn der Beschränkung in Verkehr gebracht wurden, aus Gründen der Praktikabilität und der Durchsetzbarkeit“.
- Der Lieferant weist nach, du nicht
- Die Bedingung des Erwägungsgrunds ist ein Nachweis bei der Partei, die das Inverkehrbringen vorgenommen hat. Praktisch heißt das: Rechnungs-, Liefer- und Chargendaten für Ware aufbewahren, die du vor dem 10. Oktober 2026 gekauft hast, damit das Datum ein Dokument ist und keine Erinnerung.
- Der Eintrag verlangt von niemandem, etwas zu vernichten
- Wir haben in Eintrag 79 keine Rückruf-, Rücknahme- oder Entsorgungspflicht gefunden und keine Pflicht, die sich an Verbraucher richtet. Beschränkt werden das Inverkehrbringen und die Verwendung, ab den genannten Daten. Ware, die vor dem 10. Oktober 2026 in Verkehr gebracht wurde, ist von Absatz 7 gedeckt und nicht von einer Hoffnung.
- Die Waren-Ausnahme erreicht die Schäume nicht
- Die Absätze 7 und 8 sind „abweichend von Absatz 1“ und „abweichend von Absatz 2“ geschrieben. Absatz 4, das seit dem 10. April 2026 geltende Schaumverbot, und Absatz 5 zur Zivilluftfahrt enthalten keinen entsprechenden Satz. Wir würden die beiden Ausnahmen nicht auf sie übertragen.
Kein allgemeines PFAS-Verbot — und eine zweite Regel für Lebensmittelverpackungen
Die Schlagzeile, die am weitesten reist, ist die falsche: Das ist nicht „das PFAS-Verbot“. Es ist eine gezielte Beschränkung einer Untergruppe, und die Kommission hat das bei der Annahme selbst gesagt.
- Was die Erwägungsgründe zum Rest sagen
- Erwägungsgrund 21: Die von dieser gezielten Beschränkung „nicht erfassten Verwendungen von PFHxA, seinen Salzen und PFHxA-verwandten Stoffen sind auch Gegenstand zweier anderer anhängiger Beschränkungsdossiers, insbesondere PFAS in Feuerlöschschäumen und PFAS in allen anderen Verwendungen“, und die Kommission „wird anhand der Begründung und der Informationen in diesen Dossiers und der zugehörigen Stellungnahmen weiter prüfen, ob diese Verwendungen beschränkt werden müssen“. Erwägungsgrund 19 hält fest, dass das Dossier zu Feuerlöschschäumen am 14. Januar 2022 vorgelegt wurde — deshalb wurden die Schaumverwendungen beschränkt, für die es schon Ersatz gibt, und der Rest diesem Dossier überlassen.
- Also: kein Blankoverbot
- Ein allgemeines PFAS-Verbot wurde in den von uns gelesenen Instrumenten nicht beschlossen. Was existiert, ist Eintrag 79 mit Produktgliedern, Konzentrationsgrenzen und Daten. Ob die zwei anhängigen Dossiers bis Oktober 2026 etwas hervorgebracht haben, haben wir für diese Notiz nicht geprüft, und das sagen wir unter Was wir nicht klären konnten.
- Die zweite Regel gilt schon für Lebensmittelverpackungen
Art. 5 Abs. 5der PPWR — Verordnung (EU) 2025/40 — gilt seit dem 12. August 2026 und begrenzt PFAS in Verpackungen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, auf 25 ppb für jedes PFAS, 250 ppb für die Summe der PFAS und 50 ppm einschließlich polymerer PFAS, dazu die Pflicht, PFAS-Fluor von Nicht-PFAS-Fluor zu trennen, sobald der Gesamtfluorgehalt 50 mg/kg übersteigt. Das ist ein anderes Instrument, andere Zahlen und eine andere Definition der Stoffgruppe. Unsere Notiz dazu gibt den Absatz vollständig wieder.- Ein Wickel, zwei Regelwerke
- Ein fettdichter Papierwickel, der an Verbraucher verkauft wird, fällt als
Papier für den Lebensmittelkontakt unter Absatz 1 Buchstabe c des
Eintrags 79 und ist gleichzeitig Lebensmittelverpackung nach
Art. 5 Abs. 5der PPWR — PFHxA-Grenzwerte ab 10. Oktober 2026, PFAS-Grenzwerte ab 12. August 2026. Wenn du Lebensmittel darin verkaufst, gehören beide in deinen Lieferantenfragebogen.
Was wir nicht klären konnten
Alles oben stammt aus dem Text der beiden Instrumente selbst. Hier trennen sich Berichterstattung und Text, und hier hört der Text einfach auf.
- Wir konnten den Bericht selbst nicht lesen
- Der Bericht, den wir bekommen haben — Noviny.sk, 7. Oktober 2026, selbst weitergegeben von Merkur und Netzwelt — kam ohne Artikeladresse, und wir haben den Artikel nicht gefunden. Nichts auf dieser Seite stützt sich darauf. Zwei seiner Aussagen lassen sich doch am Verordnungstext prüfen, und beide halten: das Datum 10. Oktober für Verbrauchsgüter und ein seit April geltendes Verbot für Feuerlöschschäume.
- Das Instrument, das der Bericht nicht nennt
- Das Briefing beschrieb „eine neue europäische Verordnung im Rahmen einer PFAS-Beschränkung nach REACH-Art“ und nannte weder Nummer noch Absatz. Es ist die Verordnung (EU) 2024/2462, Eintrag 79 des Anhangs XVII der REACH-Verordnung, und die Grenzwerte stehen in ihren Absätzen 1, 2, 4 und 5. Nichts davon brauchte ein neues Instrument: Die Beschränkung steht seit Oktober 2024 im Anhang.
- Die Grenzwerte, die der Bericht weglässt
- Der Bericht nannte überhaupt keine Zahlen. Es gelten 25 ppb für die Summe aus PFHxA und seinen Salzen und 1 000 ppb für die Summe der PFHxA-verwandten Stoffe — nicht ein einziger Schwellenwert und nicht dasselbe wie die 25 ppb / 250 ppb / 50 ppm der PPWR für Lebensmittelverpackungen.
- „Seit April“ hat ein Jahr — 2026
- Die Berichterstattung ließ das Jahr offen. Absatz 4 gilt ab dem 10. April 2026, und das ist das früheste Geltungsdatum des Eintrags. Davor gab es keine produktspezifische PFHxA-Beschränkung, nur eine seit dem 10. Oktober 2024 in Kraft befindliche Verordnung.
- „Professionelle Schutzkleidung ab 10. Oktober 2027“ passt nicht zum Text
- Die Datenstaffel im Briefing legte professionelle Schutzkleidung in die Tranche 2027. Der Eintrag liest sich in beide Richtungen anders: PSA der Risikokategorie III nach Anhang I Nummern (a), (c) bis (f), (h) und (l) der Verordnung (EU) 2016/425 ist durch Absatz 3 Buchstabe a ganz ausgenommen, ohne jedes Datum; und was am 10. Oktober 2027 beginnt, sind die Textilien, Leder, Pelze und Häute des Absatzes 2 außer Kleidung und zugehörigen Accessoires, für die breite Öffentlichkeit — also die Teppich- und Polstergruppe, nicht Arbeitskleidung.
- Die Produktliste der Berichterstattung ist teils Erwägungsgrund, teils Kategorie
- Wasserdichte und Outdoor-Kleidung, Handtaschen und Schuhe sind die eigenen Beispiele der Erwägungsgründe 15 und 17. „Imprägnier- und Poliermittel“ und „Möbel“ stehen nicht in den Worten der Verordnung: Der Bezug ist Gemische für die breite Öffentlichkeit, und das möbelnahe Wort der Erwägungsgründe ist Polsterungen — in der Tranche 2027. Wir geben beides nicht als im Eintrag genannte Produkte aus.
- Die in der Berichterstattung genannten Ersatzstoffe
- Polyurethan-, Wachs- oder Silikonlösungen für Textilien; Wasserdispersionen, PLA-Biopolymer oder mechanisches Kalandrieren für Lebensmittelverpackungen; natürliche Wachse oder Mineralien in Kosmetik — nichts davon steht in der von uns gelesenen Verordnung. Die Erwägungsgründe sagen nur, dass „Alternativen für wasserabweisende Eigenschaften verfügbar erscheinen“ (Erwägungsgrund 17), und halten fest, dass für die zuerst beschränkten Schaumverwendungen Alternativen auf dem Markt waren. Behandle die Ersatzstoffliste als Berichterstattung, nicht als Text.
- Wer in deiner Kette der Inverkehrbringer ist
- Wir können die Definitionen zitieren, und das tun wir oben, aber Eintrag 79 sagt nie, wessen Datum des Inverkehrbringens für die Ausnahme in Absatz 7 zählt. Das ist die eine Stelle auf dieser Seite, an der unsere Antwort eine Frage an deinen Lieferanten ist — und bei großen Summen an einen Anwalt.
- Wie ein Labor das messen wird
- Der Eintrag legt für die Waren der Absätze 1 und 2 „gemessen in homogenem Material“ fest und nennt keine Analysemethode. Eine amtliche Methodenreferenz für diese Matrices haben wir nicht gefunden, und wir können dir nicht sagen, wie ein Labor die Linie „homogenes Material“ durch eine beschichtete Jacke, einen laminierten Schuh oder einen fettdichten Wickel zieht. Zwei Berichte über dasselbe Produkt können schon deshalb auseinandergehen.
Bekannte Fallen
„Ab 10. Oktober sind PFAS in Kleidung verboten“
Eine Untergruppe, PFHxA und seine Verwandten, gegen zwei Konzentrationsgrenzen — und nur für die Glieder des Absatzes 1 und nur für die breite Öffentlichkeit. Die allgemeine PFAS-Beschränkung ist ein Vorschlag in einem Dossier, kein beschlossenes Verbot, und die Verordnung sagt das in Erwägungsgrund 21 selbst.
„Meine Teppiche und Polsterungen fallen im Oktober darunter“
Sie sind Ware des Absatzes 2: 10. Oktober 2027, mit 36 statt 24 Monaten Übergang. Die beiden Daten als eines zu lesen, ist der häufigste Fehler in der Berichterstattung, die wir gesehen haben.
„Professionelle Schutzkleidung hat bis 2027 Zeit“
PSA der genannten Nummern der Risikokategorie III ist nach Absatz 3 Buchstabe a ausgenommen, ganz ohne Datum. Eine Übergangsfrist und eine Ausnahme sind zwei verschiedene Dinge; 2027 ist das Datum für die übrigen Textilien der breiten Öffentlichkeit, nicht für Arbeitskleidung.
„Ich habe es vor dem 10. Oktober gekauft, also passt es“
Absatz 7 ist darauf geschrieben, dass die Ware vor diesem Datum in Verkehr gebracht wurde, nicht auf deine Bestellung, und Erwägungsgrund 25 legt den Nachweis dem Lieferanten auf. Hat dein Lieferant im November eingeführt, ändert dein früher Einkauf nichts.
„Der Grenzwert ist 25 ppb PFHxA“
Zwei Summen: 25 ppb für PFHxA und seine Salze, 1 000 ppb für PFHxA-verwandte Stoffe, beide „gleich oder größer“ und beide in homogenem Material gemessen. Ein Einzelstoffergebnis beantwortet keine der beiden Summen.
„Es geht nur um Textilien“
Absatz 1 erfasst auch Schuhe, Papier und Karton als Lebensmittelkontaktmaterial, Gemische für die breite Öffentlichkeit und kosmetische Mittel. Ein Shop mit Kerzen, einer Politur und einem Lippenbalsam hat drei verschiedene Glieder zu bedenken, nicht eines.
„Lebensmittelverpackungen sind jetzt eine Regel“
Zwei Regeln, zwei Daten, zwei Definitionen der Stoffgruppe: Art. 5 Abs. 5 der PPWR zu PFAS in Lebensmittelverpackungen seit 12. August 2026 und Eintrag 79 zu PFHxA in Papier und Karton als Lebensmittelkontaktmaterial ab 10. Oktober 2026.
„Für kleine Verkäufer gibt es inzwischen sicher eine Leitlinie“
Wir haben zur Frage des Inverkehrbringers nach Leitlinien zu diesem Eintrag gesucht und keine gefunden, die wir lesen konnten. Wo es keine amtliche Auslegung gibt, ist das datierte Dokument der sichere Weg — vor dem Datum, nicht danach.
Quellen
Zwei Rechtstexte leisten hier die ganze Arbeit, und wir nennen zu jeder Aussage die Passage, statt einen von beiden als Ganzes zu zitieren.
-
Verordnung (EU) 2024/2462 der Kommission vom 19. September 2024 (ABl. L, 2024/2462, 20.9.2024) — EUR-Lex, englischer Text Amtlich und Quelle jedes Datums und jeder Zahl auf dieser Seite. Für diese Notiz vollständig gelesen: Erwägungsgrund 15 für Regenjacken und Handtaschen als Beispiele für Kleidung und Accessoires, Erwägungsgrund 17 für die Produktarten der Tranche 2027 und den Punkt zur Wasserabweisung, Erwägungsgrund 18 für die Ausnahmen, Erwägungsgrund 19 für das Schaum-Dossier vom 14. Januar 2022, Erwägungsgrund 21 für die zwei anhängigen Dossiers und das Fehlen eines allgemeinen PFAS-Verbots, Erwägungsgrund 24 für die Übergänge von 18, 24 und 36 Monaten und 5 Jahren, Erwägungsgrund 25 für die Waren-Ausnahme und ihre Nachweisbedingung; Artikel 2 für das Inkrafttreten am zwanzigsten Tag nach der Veröffentlichung; und im Anhang Eintrag 79 Absätze 1 bis 9, durchgehend zitiert oder sinngemäß wiedergegeben
-
Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) — EUR-Lex, konsolidierte Fassung in der am 22. Juni 2026 geltenden Fassung Amtlich. Quelle für
Art. 3Nummer(11)(Importeur), Nummer(12)(Inverkehrbringen, und Einfuhr als Inverkehrbringen), Nummer(13)(nachgeschalteter Anwender) und Nummer(14)(Vertreiber, einschließlich Einzelhändler) sowie fürArt. 67 Abs. 1zur Beschränkung von Herstellen, Inverkehrbringen und Verwenden. Mit dieser konsolidierten Fassung haben wir außerdem bestätigt, dass Eintrag 79 zu diesem Datum unverändert im Anhang steht -
Verordnung (EU) 2025/40 (PPWR) — EUR-Lex, englischer Text (ABl. L, 2025/40, 22.1.2025) Amtlich. Hier gelesen für
Art. 5 Abs. 5— die PFAS-Grenzwerte für Lebensmittelverpackungen ab 12. August 2026 und die Nachweispflicht ab 50 mg/kg Gesamtfluor —, also das zweite Regelwerk, das denselben Wickel erreicht. Die vollständige Aufarbeitung steht in unserer Notiz zu Artikel 5 Absatz 5 -
Noviny.sk — Bericht über die PFHxA-Grenzwerte, 7. Oktober 2026, weitergegeben von Merkur und Netzwelt Sekundär, und der Bericht, der diese Notiz ausgelöst hat. Wir konnten ihn nicht lesen — es gab keine Artikeladresse, und wir haben den Artikel nicht gefunden, deshalb stützt sich nichts auf dieser Seite darauf. Sein Datum 10. Oktober für die Verbrauchsgüter und sein Aprildatum für Feuerlöschschäume passen zu Eintrag 79; seine Produktliste, seine fehlende Instrumentennummer, seine fehlenden Grenzwerte und die Einordnung professioneller Schutzkleidung in 2027 passen nicht zum Text, wie wir ihn lesen
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Das Nützlichste, was uns jemand schicken kann, ist ein echtes Lieferantendokument — eine Erklärung, wann ein Kleidungsstück oder ein Wickel erstmals in der EU in Verkehr gebracht wurde, oder ein PFHxA-Laborbericht mit genannter Methode und dem Preis, der dir dafür genannt wurde. Wenn eine Marktüberwachungsbehörde dich schon nach einer dieser beiden Zahlen gefragt hat, berichten wir lieber darüber als über den Text des Absatzes.