KontorBund — Notiz
Buy now, pay laterZuletzt geprüft 5. Oktober 2026
kontorbund.com/de/notes/eu-consumer-credit-bnpl.html
Buy now, pay later: die Verbraucherkredit-Regeln ab 20. November 2026
Die Kurzfassung
Ab Freitag, 20. November 2026 gelten die EU-Regeln für Verbraucherkredite —
Richtlinie (EU) 2023/2225 — in jedem Mitgliedstaat über nationales
Recht, in Österreich über das Verbraucherkreditgesetz 2026
(BGBl. I Nr. 36/2026). Für einen kleinen Shop ändern sich zwei Dinge.
Die 200-Euro-Grenze ist weg: Eine Rate über 4 Euro ist ein Kreditvertrag.
Und Buy now, pay later ist erfasst, egal welches Logo auf dem Button steht.
Die Pflichten, die dir begegnen, sind die Information vor der Bindung des
Verbrauchers, ein Warnhinweis in der Werbung — „Achtung! Kreditaufnahme
kostet Geld“ —, eine Kreditwürdigkeitsprüfung und ein Verbot, den Kredit
bereitzustellen, wenn diese Prüfung negativ ausfällt. Eine Sache, die kursiert und
falsch ist: Der Vertrag wird bei fehlenden Informationen nicht nichtig; das
österreichische Gesetz sagt ausdrücklich das Gegenteil. Amazon hat die österreichische
Monatsabrechnung abgeschafft, und Klarna sagt, man erfülle die Regeln bereits
und „In 30 Tagen zahlen“ bleibe. Das ist unsere Lesart der Texte, keine
Rechtsberatung.
Das Datum und seine Herkunft
Das Instrument ist die Richtlinie (EU) 2023/2225 vom 18. Oktober 2023,
veröffentlicht als ABl. L, 2023/2225, 30.10.2023. Sie hebt die
Verbraucherkreditrichtlinie von 2008 auf (Richtlinie 2008/48/EG) und
ist der Grund, warum derzeit alle Mitgliedstaaten ihr Verbraucherkreditrecht
gleichzeitig neu schreiben.
Das Datum steht in Art. 48 Abs. 1: Die Mitgliedstaaten mussten ihre
Umsetzungsmaßnahmen bis 20. November 2025 erlassen und veröffentlichen und
sie ab 20. November 2026 anwenden. Das ist ein Unionsdatum, kein nationales
— ein Shop in Österreich, Deutschland oder den Niederlanden trifft also denselben
Tag, egal wie die Regierung ihn verpackt hat. Österreich hat sein Gesetz im
Juni 2026 veröffentlicht, also nach der Umsetzungsfrist, und es gilt genau
ab dem Anwendungsdatum.
- Was es ist
- Eine Richtlinie, bestraft wird also das nationale Recht. In
Österreich ist das das Verbraucherkreditrechts-Änderungsgesetz 2026
(VerKRÄG 2026),
BGBl. I Nr. 36/2026. - Gilt ab
- 20. November 2026 (
Art. 48 Abs. 1; österreichisches VKrG 2026§ 45 Abs. 1). - Für welche Verträge
- In Österreich nur für Kreditverträge und Kreditierungen, die nach dem
19. November 2026 geschlossen bzw. gewährt werden
(
§ 45 Abs. 2). Das alte Gesetz tritt mit Ablauf des 19. November 2026 außer Kraft und bleibt für alles davor Vereinbarte anwendbar (Artikel 1 des Änderungsgesetzes). Einige Bestimmungen — die Regeln zu Sollzinssatz-Änderungen, Mitteilungen und Überziehungen in§§ 24, 27, 28, 30, 33–35und§ 37— gelten auch für unbefristete Verträge, die am 20. November 2026 noch aufrecht sind (§ 45 Abs. 3). - Wer Kreditgeber ist
- Der Unternehmer, der einen Kredit gewährt oder zu gewähren verspricht
(
§ 2 Abs. 1). Das kannst du sein, wenn du Kundinnen und Kunden selbst später zahlen lässt — oder der Zahlungsdienstleister, wenn er den Kredit hinter deiner Kassa gewährt.
Rechnungskauf und Buy now, pay later sind jetzt erfasst
Die alte Richtlinie hatte unten ein Loch. Sie galt nicht für Kreditverträge unter 200 Euro — und genau dort leben kurze Ratenzahlungen und Später-zahlen- Angebote. Der Erwägungsgrund 15 der neuen Richtlinie sagt das ausdrücklich: Die Verträge, die außerhalb des alten Anwendungsbereichs blieben, können für Verbraucher nachteilig sein, „einschließlich kurzfristiger Kreditverträge mit hohen Kosten, deren Betrag typischerweise unter der in jener Richtlinie festgelegten Mindestschwelle von 200 EUR liegt“, und die neue Richtlinie soll einige davon erfassen. Erwägungsgrund 16 regelt die andere Hälfte: Buy-now-pay-later-Modelle, bei denen der Kreditgeber den Kredit ausschließlich zum Kauf von Waren oder Dienstleistungen eines Anbieters gewährt, werden „oft zinsfrei und ohne sonstige Kosten gewährt und sollten daher in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie fallen“.
In Österreich ergibt sich die Reichweite aus § 6 (die
Kreditvertragsregeln und ihre Ausnahmen) und wird durch § 39 Abs. 1
erweitert: Die Bestimmungen des Kreditabschnitts gelten für Verträge, mit denen
ein Unternehmer einem Verbraucher einen Zahlungsaufschub oder eine sonstige
Finanzierungshilfe gewährt. § 40 ergänzt, was für einen Aufschub
spezifisch ist — Barzahlungspreis und Anzahlung müssen in der Werbung und in den
Vertragsunterlagen stehen.
Die 200 Euro gibt es im Text noch, aber nicht als Schwelle zum Untertauchen. Sie
steht in den Entlastungslinien für die Werbung (Laufzeit und Gesamtbetrag in
§ 8 Abs. 2, sowie die Tilgungsträger-Erklärung in
§ 20 Abs. 4), nie als Grund, aus dem ein Vertrag aus dem Gesetz
fällt.
- Die Ausnahme, die der normale Rechnungskauf nutzt
§ 39 Abs. 2 Z 3, das Gegenstück zuArt. 2 Abs. 2 lit. hder Richtlinie. Räumt ein Warenlieferant oder Dienstleistungserbringer Zahlungsaufschub ein, ohne dass ein Dritter einen Kredit anbietet, gelten die Kreditregeln nicht, wenn der Preis zins- und gebührenfrei zu zahlen ist (nur begrenzte Kosten bei Zahlungsverzug) und die Zahlung vollständig binnen 50 Tagen nach Lieferung erfolgt.- Und die kürzere Linie für große Versandhändler
- Derselbe Absatz ergänzt eine Bedingung, wenn der Anbieter kein Kleinstunternehmen oder kleines oder mittleres Unternehmen nach der Empfehlung 2003/361/EG ist und Dienste der Informationsgesellschaft anbietet, die für Fernabsatzverträge mit Verbrauchern genutzt werden: Dann setzt die Ausnahme zusätzlich voraus, dass kein Dritter einen Zahlungsanspruch erwirbt und die Zahlung vollständig binnen 14 Tagen nach Lieferung erfolgt. Diese Bestimmung prägt, was ein Online-Shop als eigenen Rechnungskauf anbieten kann.
- Zinsfrei ist kein Ausweg
- Die Richtlinie erlaubt den Mitgliedstaaten, für zins- und gebührenfreie
Kredite eine kleine Gruppe von Informationspunkten abzuschalten
(
Art. 2 Abs. 8). Österreich nutzt das nur für§ 8 Abs. 2 Z 4 und 5der Werberegeln und für einige Punkte der vorvertraglichen und vertraglichen Formulare (§ 10 Abs. 5,§ 11 Abs. 4,§ 20 Abs. 4). Das Verbot unangeforderter Kredite, der Werbe-Warnhinweis, die vorvertraglichen Informationen und die Kreditwürdigkeitsprüfung sind nicht ausgenommen. - Wessen Geld verliehen wird, ist entscheidend
- Wenn ein Zahlungsdienstleister den Betrag vorstreckt oder die Forderung
kauft oder den Kredit selbst anbietet, ist er Kreditgeber — und die Ausnahme in
§ 39 Abs. 2 Z 3, die verlangt, dass kein Dritter den Kredit anbietet, greift für diese Konstruktion nicht.
Die vier Pflichten an der Kassa
Nichts davon ist in Wien erfunden: Jede Pflicht hat einen Artikel in der Richtlinie und einen Paragrafen im österreichischen Gesetz. Adressat ist der Kreditgeber — die erste Frage an deiner Kassa ist also, wessen Kredit das ist.
- 1. Information, kostenlos, vor der Bindung
- Informationen sind unabhängig vom Medium unentgeltlich zu erteilen
(
§ 4), und die vorvertraglichen Informationen müssen rechtzeitig, bevor der Verbraucher gebunden ist, zur Verfügung stehen — auch über Fernkommunikationsmittel (§ 10). Der Vertrag selbst muss den aufgelisteten Inhalt des§ 20 Abs. 2tragen, inklusive Rücktrittsrecht und Bedingungen seiner Ausübung. Kommt das vorvertragliche Paket weniger als einen Tag vor der Bindung, muss der Kreditgeber an die Möglichkeit des Rücktritts erinnern (§ 10 Abs. 7). - 2. Der Hinweis, dass Kreditaufnahme Geld kostet
- Werbung für Kreditverträge hat einen klaren und auffallenden
Warnhinweis zu enthalten, dass Kreditaufnahme Geld kostet, mit der
Formulierung „Achtung! Kreditaufnahme kostet Geld“ oder einer
gleichwertigen (
§ 8 Abs. 1, nachArt. 8 Abs. 1der Richtlinie). Nennt die Werbung Zinssätze oder andere Kostenzahlen, kommt ein repräsentatives Beispiel mit Zahlen dazu (§ 8 Abs. 2). - 3. Die Kreditwürdigkeitsprüfung
- Vor Abschluss des Vertrags muss der Kreditgeber eine eingehende Prüfung
der Kreditwürdigkeit vornehmen, im Interesse des Verbrauchers, um
unverantwortliche Kreditvergabe und Überschuldung zu verhindern
(
§ 17 Abs. 1, nachArt. 18 Abs. 1). Sie stützt sich auf einschlägige und genaue Informationen zu Einkommen, Ausgaben und weiteren finanziellen Umständen — keine besonderen Kategorien von Daten und, im Wortlaut, soziale Netzwerke gelten nicht als externe Quelle. Der Kreditgeber muss sie dokumentieren und Verfahren dafür bereithalten (§ 17 Abs. 4). - 4. Das Verbot, wenn die Prüfung negativ ausfällt
- Der Kreditgeber darf den Kredit nur dann bereitstellen, wenn aus der
Prüfung hervorgeht, dass der Verbraucher die Verpflichtungen aus dem Vertrag
voraussichtlich erfüllen wird (
§ 17 Abs. 6, nachArt. 18 Abs. 6). Eine Ablehnung ist unverzüglich mitzuteilen; beruhte die Entscheidung auf automatisierter Verarbeitung, muss der Verbraucher darüber, über sein Recht auf Prüfung durch eine Person und über das Anfechtungsverfahren informiert werden (§ 17 Abs. 5undAbs. 8).
§ 7, nach Art. 17). Ein vorangekreuztes
„später zahlen“ oder ein Aufschub, der entsteht, weil die Kundin nicht gezahlt
hat, ist genau der Fall, den diese Bestimmung nennt.
§ 44 Abs. 1), darunter Werbung ohne die
erforderlichen Angaben (Z 3), die Nichterfüllung der
vorvertraglichen Informationspflichten (Z 6), falsche Bewertung der
Kreditwürdigkeit oder Kreditvergabe ohne die Voraussetzungen des
§ 17 Abs. 1 und Abs. 6 (Z 11) und dieselben
Taten bei einem Zahlungsaufschub oder einer sonstigen Finanzierungshilfe
(Z 26). Die Behörde kann einen rechtskräftigen Bescheid auf ihrer
Website bekannt machen (§ 44 Abs. 3).
Nicht nichtig — was wirklich passiert
Wenn du gelesen hast, ein Kreditvertrag sei bei fehlenden Pflichtangaben nichtig, dann plane nicht damit. Wir haben diese Regel in der Richtlinie und im österreichischen Gesetz gesucht und nicht gefunden — und das österreichische Gesetz sagt in seinen ersten Worten das Gegenteil.
§ 20 Abs. 1 beginnt: „Unbeschadet der Wirksamkeit des
Rechtsgeschäfts sind Kreditverträge … auf Papier oder auf einem anderen dauerhaften
Datenträger zu erstellen“. Die Folgen eines mangelhaften Vertrags sind die
konkreten in § 20 Abs. 5, und sie sind geldlich, nicht existenziell:
- Kein Zinssatz angegeben
- Fehlen Sollzinssatz, effektiver Jahreszins und zu zahlender Gesamtbetrag im
Vertrag, gilt der im
§ 1000 Abs. 1 ABGBgenannte Zinssatz als vereinbart, sofern nicht ein niedrigerer vereinbart war (§ 20 Abs. 5 Z 1). - Effektiver Jahreszins zu niedrig
- Ein zu niedrig angegebener effektiver Jahreszins drückt den wirksamen Zinssatz
auf den Wert, der sich unter Berücksichtigung der sonstigen Vertragsinhalte
ergibt (
§ 20 Abs. 5 Z 2). - Änderungsbedingungen fehlen
- Schweigt der Vertrag zu den Bedingungen, unter denen Zinssatz oder Entgelte
geändert werden können, darf der Kreditgeber solche Änderungen nicht zum
Nachteil des Verbrauchers vornehmen (
§ 20 Abs. 5 Z 3). - Recht auf vorzeitige Rückzahlung fehlt
- Ohne Angaben zum vorzeitigen Rückzahlungsrecht oder zum Entschädigungsanspruch
kann der Kreditgeber keine Entschädigung verlangen
(
§ 20 Abs. 5 Z 4). - Und die Rücktrittsfrist läuft weiter
- Hat der Verbraucher die Vertragsbedingungen und Informationen nach
§ 20nie erhalten, endet die Rücktrittsfrist in jedem Fall zwölf Monate und 14 Tage nach Vertragsabschluss — diese Grenze greift aber nicht, wenn er über sein Rücktrittsrecht gar nicht ordnungsgemäß belehrt wurde (§ 25 Abs. 2). Die reguläre Rücktrittsfrist beträgt 14 Tage (§ 25 Abs. 1). - Was unwirksam ist
- Vereinbarungen, die zum Nachteil des Verbrauchers von diesem Gesetz
abweichen (
§ 3). Das betrifft die Klausel, nicht den Wegfall des ganzen Vertrags.
Was Amazons Änderung zeigt
Die sichtbarste Folge in Österreich ist bisher keine Strafe, sondern eine verschwindende Zahlungsart. Nach den österreichischen Berichten von Anfang Oktober stellt Amazon die Monatsabrechnung in Österreich ein und stellt die betroffenen Kundinnen und Kunden auf den klassischen Kauf auf Rechnung um:
- Jede Bestellung erhält ihre eigene Rechnung, Abos werden separat abgerechnet.
- Für jede Rechnung bleiben 14 Tage Zeit zur Zahlung.
- Wer in kurzer Zeit mehrmals bestellt, hält künftig mehrere Rechnungen mit unterschiedlichen Fristen.
- Der Rechnungskauf selbst verschwindet nicht — weg fällt das Sammeln der Monatsbestellungen auf einer Rechnung.
Als Grund werden die neuen Regeln genannt: Eine Anpassung der Monatsabrechnung daran hätte umfangreiche Änderungen erfordert, deshalb ging Amazon den anderen Weg. Die Formulierung des Unternehmens ist, der klassische Weg ermögliche eine „einfachere und transparentere“ Zahlung.
§ 39 Abs. 2 Z 3
gelesen ergibt die Form der Änderung Sinn: Ein großer Versandhändler, der kein KMU
ist, kann seinen eigenen Zahlungsaufschub nur dann außerhalb der Kreditregeln
halten, wenn kein Dritter die Forderung erwirbt und das Geld vollständig binnen
14 Tagen nach Lieferung ankommt. Eine Monatsabrechnung passt nicht in diese
Linie, eine Rechnung pro Bestellung mit 14 Tagen schon. Amazon hat das in den
Berichten, die wir gelesen haben, nicht gesagt — das Unternehmen verweist auf die
nötigen Änderungen. Nimm den Paragrafen als die Lage der Grenze, nicht als
Begründung des Unternehmens.
Für einen kleinen Händler ist die übertragbare Lehre enger und nützlicher: Die Aufschubfrist, die du einräumst, ist jetzt ein rechtlicher Parameter, nicht nur eine Höflichkeit gegenüber dem Käufer. Verkaufst du über Amazon, haben sich die Zahlungsbedingungen deiner Kunden gerade geändert, ohne dass du etwas getan hast.
Was Klarna sagt
Klarna ist der Anbieter, den die österreichische Berichterstattung am häufigsten nennt, und seine öffentliche Position ist, die Arbeit sei bereits getan. Das Unternehmen sagt, es habe viele der Anforderungen — darunter Bonitätsprüfungen und Transparenz bei Kosten und Bedingungen — lange vor Veröffentlichung der Regeln umgesetzt: „Klarna hat viele der Anforderungen bereits lange vor Veröffentlichung der Regeln proaktiv umgesetzt.“
Auf der Produktseite erklärt Klarna, die Option „In 30 Tagen zahlen“ sei wegen der neuen Regeln nicht abgeschafft worden, und die zeitweise Nichtverfügbarkeit bei einigen Händlern sei ein interner Fehler gewesen, der inzwischen behoben ist. Das ist die Darstellung des Anbieters; eine behördliche Entscheidung dazu haben wir nicht.
- Wo die Pflichten in dieser Konstruktion liegen
- Gewährt der Anbieter den Kredit, ist der Anbieter Kreditgeber
(
§ 2 Abs. 1): Vorvertragliche Information und Kreditwürdigkeitsprüfung sind seine Pflichten, nicht deine. Ein Händler, der die Option nur einschaltet, ist außerdem nicht automatisch Kreditvermittler — die Definition in§ 2 Abs. 12nimmt Personen aus, die einen Verbraucher lediglich mit einem Kreditgeber in Kontakt bringen. - Was bei dir bleibt
- Die Ausnahme in
§ 39 Abs. 2 Z 3verlangt, dass kein Dritter den Kredit anbietet; ein von einem Anbieter betriebener Weg „in 30 Tagen zahlen“ liegt damit konstruktiv innerhalb der Regeln. Deine Kassa muss die Anforderung und die ausdrückliche Zustimmung liefern, die das Verbot in§ 7verlangt, und die zusätzliche Reibung — Identitätsprüfungen, abgelehnte Käufe — landet auf deiner Conversion.
Checkliste für den Ein-Personen-Shop
Geschrieben für den Moment, in dem du entscheidest, welche Zahlungsarten deine Kassa anbietet. Nichts davon ist exotisch; der Punkt ist, dass diese Wahl keine rein kaufmännische mehr ist.
1. Sortiere deine Zahlungsarten nach „ist das Kredit?“
Karte, Überweisung, Sofortzahlung und PayPal in seiner gewöhnlichen Form sind keine Kreditverträge, und diese Notiz betrifft sie nicht. Ratenzahlung, „in X Tagen zahlen“ und Rechnungskauf sind Kredit oder ein wie Kredit behandelter Zahlungsaufschub.
2. Wenn du den Aufschub selbst einräumst, zähle ab Lieferung
Die Ausnahme will den Preis zins- und gebührenfrei — außer begrenzten Kosten bei Zahlungsverzug — und vollständig binnen 50 Tagen nach Lieferung bezahlt. Bist du kein Kleinstunternehmen oder kleines oder mittleres Unternehmen und verkaufst online, liegt die Linie bei 14 Tagen, und kein Dritter darf die Forderung erwerben. Achte auf den Bezugspunkt: Lieferung, nicht Rechnungsdatum.
3. Wenn ein Anbieter den Kredit gibt, prüfe, was du trotzdem zusagst
Seine Informationspflichten und seine Kreditwürdigkeitsprüfung sind seine.
Deine sind der Schritt „Anforderung und Zustimmung“ nach § 7, die
Richtigkeit dessen, was du über die Option sagst, und die Reibung, wenn eine
Prüfung nein sagt. Verlange die Kundentexte des Anbieters, bevor du die Option
einschaltest.
4. Lass nie Kredit still entstehen
Vorherige Anforderung und ausdrückliche Zustimmung (§ 7). Ein
vorausgewählter Tab, ein Aufschub, der durch eine offene Rechnung entsteht, oder
ein Opt-out ist keine Zustimmung. Das ist eine der wenigen Bestimmungen mit einer
direkten Geldstrafe (§ 44 Abs. 1 Z 2).
5. Wenn du den Kredit bewirbst, gehört der Hinweis darauf
Eine Kachel „in 3 Raten zahlen“ oder ein Banner mit Zinssätzen ist Werbung für
einen Kreditvertrag: „Achtung! Kreditaufnahme kostet Geld“ oder etwas
Gleichwertiges, klar und auffallend (§ 8 Abs. 1). Die Entlastung für
zinsfreie Zahlungsaufschübe (§ 39 Abs. 3) schaltet diesen Hinweis
nicht ab.
6. Budgetiere die Prüfungen, nicht nur die Software
Die Kreditwürdigkeitsprüfung ist zu dokumentieren und das Verfahren
beizubehalten (§ 17 Abs. 4). Für einen Ein-Personen-Shop heißen die
realistischen Optionen: einen Anbieter die Prüfung tragen lassen — oder den
Zahlungsaufschub nicht mehr anbieten. Genau diesen Wechsel erwartet der
österreichische Handelsverband von kleineren Händlern.
7. Verabschiede die Regel „unter 200 Euro interessiert das niemanden“
Unter Richtlinie 2008/48/EG stimmte das, jetzt nicht mehr. Kleine
Beträge sind der Normalfall, nicht die Ausnahme.
Was wir nicht klären konnten
Wir lassen eine Lücke lieber sichtbar, als sie mit Plausiblem zu füllen.
- Ob eine Kachel an der Kassa Werbung ist
§ 8sagt, was Werbung für Kreditverträge enthalten muss, und§ 44 Abs. 1 Z 3bestraft Werbung, die das nicht tut — aber keiner der Texte sagt, wo die Grenze zwischen einer Auflistung von Zahlungsoptionen und Werbung für einen Kreditvertrag verläuft. Eine Behördenpraxis dazu haben wir nicht gefunden.- Ob ein Händler mit der Option eines Anbieters Kreditvermittler ist
- Die Definition in
§ 2 Abs. 12nimmt jemanden aus, der einen Verbraucher lediglich mit einem Kreditgeber in Kontakt bringt, was nach einem Kassa-Button klingt. Eine Entscheidung oder Leitlinie, die diese Lesart bestätigt, haben wir nicht gefunden. - Was die Reform einen mittelgroßen österreichischen Händler kostet
- Für Otto Österreich ist eine Zahl im Umlauf, im Bereich von 500.000 bis 1 Million Euro. Wir konnten dafür keine Quelle öffnen und drucken sie daher nicht als Zahl. Belegbar ist die Aussage des Handelsverbands, dass der Schutz einen Preis hat und kleinere Händler ihn zahlen.
- Eine Zinsobergrenze
- Wir haben keine in der Richtlinie und keine im österreichischen Gesetz gefunden. Das ist eine Lesart zweier Texte, keine amtliche Aussage, und keine Auskunft darüber, was du verlangen darfst.
Quellen
Zuerst das Primärrecht, dann die österreichische Berichterstattung, die wir öffnen konnten. Alle österreichischen Paragrafenangaben stammen aus dem Änderungsgesetz in seiner veröffentlichten Fassung — wir haben es gelesen, keine Zusammenfassung davon. Wo eine Aussage nur auf Berichten beruht, steht das im Text.
-
Richtlinie (EU) 2023/2225 — EUR-Lex Der maßgebliche Text, angenommen am 18. Oktober 2023,
ABl. L, 2023/2225, 30.10.2023. Quelle fürArt. 48 Abs. 1(Umsetzung bis 20. November 2025, Anwendung ab 20. November 2026),Art. 2 Abs. 2 lit. h(die 50-Tage-Ausnahme für Zahlungsaufschübe und die 14-Tage-Bedingung für große Fernabsatzanbieter),Art. 2 Abs. 8(die mitgliedstaatliche Entlastung für zinsfreie und kleine Kredite),Art. 8 Abs. 1(der Werbe-Warnhinweis),Art. 17(Verbot unangeforderter Kredite) undArt. 18 Abs. 6(Kredit nur bei positiver Prüfung), dazu die Erwägungsgründe 15 und 16 zur 200-Euro-Schwelle und zu Buy now, pay later. Für diese Seite vollständig gelesen -
Verbraucherkreditrechts-Änderungsgesetz 2026, BGBl. I Nr. 36/2026 — RIS Amtlich, Österreich. Der authentische Bundesgesetzblatt-Text des Änderungsgesetzes: Artikel 1 hebt das VKrG (BGBl. I Nr. 28/2010) mit Ablauf des 19. November 2026 auf, Artikel 2 enthält das neue Verbraucherkreditgesetz 2026. Quelle für
§ 2(Begriffsbestimmungen),§ 3,§ 4,§ 7,§ 8 Abs. 1(die Formulierung „Achtung! Kreditaufnahme kostet Geld“),§ 10,§ 17,§ 20(einschließlich „Unbeschadet der Wirksamkeit des Rechtsgeschäfts“ und der Rechtsfolgen in§ 20 Abs. 5),§ 25 Abs. 1undAbs. 2,§ 39(Anwendungsbereich für den Zahlungsaufschub, die Ausnahmen und die Entlastung in§ 39 Abs. 3),§ 40,§ 44(Geldstrafen bis 10.000 Euro und Veröffentlichung) und§ 45(Inkrafttreten und Übergang). Für diese Seite vollständig gelesen -
5min.at — Klarna und Amazon schaffen Zahlungsart ab (5. Oktober 2026) Sekundär, Österreich. Quelle dafür, dass Amazon betroffene österreichische Kunden auf den klassischen Kauf auf Rechnung mit eigener Rechnung pro Bestellung und pro Abo und 14 Tagen Zahlungsfrist umstellt, dass der Rechnungskauf selbst bleibt, dass die neuen Regeln in Österreich ab 20. November 2026 gelten und kleinere Finanzierungen und Buy now, pay later strenger reguliert werden, für Amazons Begründung, die Änderungen hätten das Einkaufserlebnis komplizierter gemacht, und dafür, dass „In 30 Tagen zahlen“ laut Klarna nicht abgeschafft wurde und die zeitweise Nichtverfügbarkeit bei einigen Händlern ein inzwischen behobener interner Fehler war
-
KOSMO — Amazon schafft beliebte Zahlungsart ab (5. Oktober 2026) Sekundär, Österreich. Quelle für Amazons Zitat, man habe sich für den klassischen Rechnungskauf entschieden, weil er eine „einfachere und transparentere“ Zahlung ermöglicht, dafür, dass die neuen Regeln auch Buy-now-pay-later-Angebote von Anbietern wie Klarna erfassen, für die erweiterten Informationspflichten inklusive Rücktrittsrecht, für die verschärfte Kreditwürdigkeitsprüfung und das Kreditvergabeverbot bei negativer Prüfung sowie für die Zitate von Maximilian Eder (Verein für Konsumenteninformation), Christian Prantner (Arbeiterkammer) zur geforderten Botschaft „Achtung, Kreditaufnahme kostet Geld“ und Harald Gutschi (Otto Austria Group, Vizepräsident des Handelsverbands) dazu, dass kleinere Händler mit den Prüfungen schwerer tun und auf andere Zahlungsarten ausweichen
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KOSMO — Neue Kreditregeln: Was sich für Käufer ab November ändert (21. September 2026) Sekundär, Österreich (Kleine-Zeitung-Gruppe). Quelle für den Namen Verbraucherkreditgesetz 2026, dafür, dass Kleinstkredite unter 200 Euro, zinsfreie Finanzierungen und Buy-now-pay-later unter die neuen Regeln fallen, für die 14- und 50-Tage-Ausnahmen bei Zahlungsaufschüben direkt vom Händler, für die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 und dafür, dass die Rücktrittsfrist bei nicht erhaltenen Vertragsbedingungen zwölf Monate und 14 Tage nach Abschluss endet, ohne diese Grenze bei fehlender Belehrung über das Rücktrittsrecht
-
Heute.at — Schärfere Regeln bei Zahlung im Online-Handel (22. September 2026) Sekundär, Österreich. Quelle dafür, dass das österreichische Gesetz eine verspätete Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 ist, dass Ratenzahlung, Null-Prozent-Angebote und Buy now, pay later erfasst sind, dass Kredit nur bereitgestellt werden darf, wenn die Prüfung die Rückzahlung wahrscheinlich macht, und eine negative Prüfung ein Kreditvergabeverbot bedeutet, dass Social-Media- und sensible Daten in der Kreditwürdigkeitsprüfung ausgeschlossen sind, und für die Einschätzung des Handelsverbands, dass große Händler die Umstellung schaffen, kleinere Betriebe aber schwerer tun
Sag uns, was falsch ist
Zwei Lücken oben wären eine eigene Quelle wert: eine Behörde oder ein Gericht, das
§ 8 auf eine Zahlungsart-Kachel an der Kassa anwendet, und eine
amtliche Aussage dazu, was diese Reform einen Händler kostet, der weder riesig noch
winzig ist. Eine Quelle, die wir öffnen können, schlägt zehn Seiten Kommentar — und
wir korrigieren diese Seite öffentlich, wenn sich etwas als falsch erweist.